
EU AI Act – unser Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Wenn Sie mit unserem Chat sprechen, sprechen Sie mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen. Diese Seite erklärt, wo und wie wir KI einsetzen.
EU AI Act – unser Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Rechtsstand: 2. August 2026
Wenn Sie auf dieser Website mit unserem Chat sprechen, sprechen Sie mit einem KI-System, nicht mit einem Menschen. Wir weisen im Chatfenster darauf hin. Sie können jederzeit verlangen, dass ein Mensch übernimmt – formlos an info@komplettsanierungen-haus-wohnung.de oder telefonisch unter 0152 12274043. Eine Begründung brauchen Sie dafür nicht.
Was der EU AI Act ist
Die Verordnung (EU) 2024/1689 – meist „EU AI Act" oder KI-Verordnung genannt – regelt europaweit, wie Künstliche Intelligenz eingesetzt werden darf. Sie unterscheidet nach Risiko: verbotene Anwendungen, Hochrisiko-Anwendungen mit strengen Auflagen, und Systeme mit bloßen Transparenzpflichten.
Unsere Anwendungen fallen in die letzte Gruppe. Für sie gilt seit dem 2. August 2026 Artikel 50 – ohne Übergangsfrist.
Wo wir KI einsetzen
- Chat auf dieser Website. Beantwortet Fragen zu unseren Leistungen und hilft bei der Terminvereinbarung. Er entscheidet nichts über Sie und schließt keine Verträge.
- Interne Abläufe. Angebotserstellung, Kommunikation und Dokumentenverarbeitung. Alle endgültigen Entscheidungen werden von qualifizierten Mitarbeitern getroffen und verantwortet.
Was wir nicht tun
- Keine automatisierte Entscheidung über Sie mit rechtlicher Wirkung (Art. 22 DSGVO).
- Keine Verarbeitung besonderer Daten nach Art. 9 DSGVO durch die KI – bitte geben Sie Gesundheits-, Religions- oder Herkunftsangaben nicht in den Chat ein.
- Keine biometrische Erkennung, keine Emotionserkennung, keine Bewertung von Personen.
Die Fristen der Verordnung
| Datum | Was gilt |
|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Art. 5), Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) |
| 02.08.2025 | Pflichten für Anbieter allgemeiner KI-Modelle |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50 – ohne Übergangsfrist. Seitdem gilt für uns: Sie erfahren, wenn Sie mit KI sprechen. |
| 02.12.2026 | Weitere Verbote (u. a. nicht einvernehmliche intime Darstellungen) |
| 02.12.2027 | Hochrisiko nach Anhang III – verschoben vom 02.08.2026 durch Verordnung (EU) 2026/1744 |
| 02.08.2028 | Hochrisiko nach Anhang I (regulierte Produkte) – verschoben vom 02.08.2027 |
Unsere Systeme fallen nicht unter Anhang III: sie beraten, verarbeiten Texte und automatisieren Abläufe – sie entscheiden nicht über Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Kredit oder staatlichen Leistungen.
Wer verantwortlich ist
Diese Website wird gemeinschaftlich betrieben von zwei rechtlich selbstständigen Einzelgewerben unter dem gemeinsamen Firmenauftritt KSHW München – Mustafa Sakar und Ali Kemal Kurt. Beide Angaben aus dem Impressum gelten unverändert auch hier.
Anschrift:
Zielstattstr. 9, 81379 München, Deutschland
E-Mail: info@komplettsanierungen-haus-wohnung.de
Telefon: 0152 12274043
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